Zeitliches Imstandesein ist die erfüllung des Imstandesein in einer Zeit gemeint, in der man die Pilgerfahrt (noch) erlangen kann. Derjenige also, für den die zeit knapp wird, so dass er die Pilgerfahrt nicht (mehr) erlangen kann, oder er sie nur mit großer Erschwernis und Drangsal erlangen könnte, ist nicht zur Pilgerfahrt verpflichtet.