Das Umkreisen [tawwaf] ist die zweite der verpflichtenden Riten der Wallfahrt [umrah].
Nachdem man in den Weihezustand [ihram] für die Wallfahrt [umrah] eintritt, geht man zur Kaaba, um die üblichen Handlungen der Wallfahrt [umrah] zu vollziehen.
Die erste Handlung im Anschluss an dem Eintritt in den Weihezustand [ihram] ist das Umkreisen der Kaaba sieben Runden lang.
Das Umkreisen hat Voraussetzungen und Verpflichtungen.
Zu den Vorraussetzungen gehören:
Zu den Pflichten des Umkreisens gehören sieben Faktoren:
An das Umkreisen ist ein Ritualgebet [salat-ut-tawwaf] gekoppelt, das im Anschluss verrichtet wird.
Das rituelle Gebet des Umkreisens [salat-ut-tawwaf] ist die dritte der verpflichtenden Riten der Wallfahrt [umrah]. Unmittelbar nach dem Umkreisen erfolgt das Ritualgebet mit zwei Gebetsabschnitten [raka], wahlweise stimmhaft oder stimmlos, ansonsten gleicht es dem Morgengebet. Das Ritualgebet des Umkreisens [salat-ul-tawwaf] erfolgt hinter der Abrahamstätte [maqam ibrahim].
In der gleichen Art erfolgt auch das Umkreisen wegen Frauen [tawwaf-un-nisa] und das daran gekoppelte Ritualgebet.
Während Umbaumaßnahmen ab 2013 n.Chr. wurde ein Umkreisenspodest-Provisorium aufgebaut.