2. und 3. Bewerfen [rami] – Bestrebungs-Pilgerfahrt [hadsch-ut-tamattu]

Dieses zweite und dritte Bewerfen ist die 13. der Pflichten der Pilgerfahrt [hadsch] und die fünfte der Handlungen in Mina.
Es gibt keinen Unterschied zwischen dem Bewerfen der drei Felsen in ihrer Art und Weise und Voraussetzungen gegenüber dem, was bereits erwähnt wurde, beim Bewerfen des großen Felsens von Aqaba [dschamarat-ul-aqabah al-kubra] am Tag des Festes.

Man ist verpflichtet, die drei Felsen in der richtigen Reihenfolge zu bewerfen, das heißt zuerst den ersten Felsen, dann den mittleren und als letztes den letzten am Tag einer der Nächte, in denen man verpflichtet ist, über Nacht dort zu bleiben.

 

Die Voraussetzungen zum Bewerfen [rami]

  1. Das Bewerfen ist ein Gottesdienst mit Absicht.
  2. Das Bewerfen mit Stein (Kies, Schotter).
  3. Zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.
  4. Das Treffen des Felsen.
  5. Mit sieben Steinen.
  6. Nacheinander einzeln werfen.

Die Voraussetzungen des Steines

  1. Der Stein muss aus dem Heiligen Gebiet [haram] stammen.
  2. Der Stein darf nicht schon vorher zum Bewerfen genutzt worden sein.
  3. Der Stein muss zulässig [mubah] sein. Dieser Stein darf also nicht geraubt oder ohne Erlaubnis von jemand anderem genommen worden sein.