Stehen in Arafat – Bestrebungs-Pilgerfahrt [hadsch-ut-tamattu]

Dieses Stehen in Arafat ist die zweite Pflicht der Pflichten der Pilgerfahrt. Mit Stehen ist hierbei lediglich gemeint, an diesem Ort anwesend zu sein, ohne Unterschied, ob man reitend, laufend, liegend oder tatsächlich stehend ist.

Die Zeit ist vom Sonnenhöchststand des 9. Dhul-Hidscha bis zum religionsrechtlichen Sonnenuntergang [Maghrib]. In dieser Zeit ist es erforderlich eine Mindestzeit von 1-2 Minuten zu stehen. Es ist verboten vor dem religionsrechtlichen Sonnenuntergang Arafat zu verlassen.

 

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Gewöhnlich kommt man schon am Abend vor dem 9. Dhul-Hidscha nach Arafat (siehe Bild links), um den Startzeitpunkt des Sonnenhöchststandes nicht zu verpassen. Die Zeit am nächsten Tage verbringt man mit Gesprächen und Gebeten. Ein besonderes Bittgebet, das Du’a Arafat wird im iranischen Zelt nach dem Sonnenhöchststand und dem darauffolgenden Mittags- und Nachmittagsgebet gemeinsam gebetet.

 

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Einige nutzen auch die Nähe und Gelegenheit, auf den Aarafat Berg hinauf zu steigen. Dies ist aber keine Pflicht.