Dieses erste Bewerfen ist die vierte der Pflichten der Pilgerfahrt [hadsch] und die erste der Handlungen in Mina. Man ist verpflichtet, den Felsen von Aqaba – den großen – [dschamarat-ul-aqaba (al-kubra)] nach dem Sonnenaufgang am 10. Dhul-Hidscha 7 x zu bewerfen.
Die Voraussetzungen zum Bewerfen [rami]
- Das Bewerfen ist ein Gottesdienst mit Absicht.
- Das Bewerfen mit Stein (Kies, Schotter).
- Zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.
- Das Treffen des Felsen.
- Mit sieben Steinen.
- Nacheinander einzeln werfen.
Die Voraussetzungen des Steines
- Der Stein muss aus dem Heiligen Gebiet [haram] stammen.
- Der Stein darf nicht schon vorher zum Bewerfen genutzt worden sein.
- Der Stein muss zulässig [mubah] sein. Dieser Stein darf also nicht geraubt oder ohne Erlaubnis von jemand anderem genommen worden sein.