Das Opferschlachten ist die fünfte der Pflichten der Pilgerfahrt [hadsch] und die zweite der Handlungen in Mina.
Immer noch am 10. Dhul-Hidscha muss nun eine der drei Vieharten – Kamel, Rind oder Schaf – in Mina geschlachtet werden.
Die Absicht.
Das Tier muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Altersgrenze, Unversehrtheit usw.).
Es ist erlaubt jemand Anderen (zuvor persönlich!) zu beauftragen.