Dieses über Nacht in Mina bleiben ist die zwölfte der Pflichten der Pilgerfahrt [hadsch] und die vierte der Handlungen in Mina.
Man ist verpflichtet, die Nacht zum 11. Dhul Hidscha über Nacht in Mina zu bleiben.
Das bedeutet, dass man in der Nacht zum 11. Dhul Hidscha, bis auf ein paar Sonderfälle, vom Abendgebet bis zur Mitternacht in Mina bleibt.
Anschließend kann man theoretisch auch nach Mekka zurückkehren. Allerdings bleibt man meistens dort in den Zelten um am nächsten Tag gleich wieder die folgende Pflicht, das Bewerfen der drei Felsen, zu vollziehen.