Dieses zweite und dritte Bewerfen ist die 13. der Pflichten der Pilgerfahrt [hadsch] und die fünfte der Handlungen in Mina.
Es gibt keinen Unterschied zwischen dem Bewerfen der drei Felsen in ihrer Art und Weise und Voraussetzungen gegenüber dem, was bereits erwähnt wurde, beim Bewerfen des großen Felsens von Aqaba [dschamarat-ul-aqabah al-kubra] am Tag des Festes.
Man ist verpflichtet, die drei Felsen in der richtigen Reihenfolge zu bewerfen, das heißt zuerst den ersten Felsen, dann den mittleren und als letztes den letzten am Tag einer der Nächte, in denen man verpflichtet ist, über Nacht dort zu bleiben.